FÜR BEWERBER*INNEN

Willkommensprämie |Antrittsprämie

Neue Mitarbeiter (m/w/d)  bei Raiwa Pischel Personalmanagement GmbH erhalten ab sofort (01.06.2023) eine Willkommensprämie | Antrittsprämie in folgender Höhe:

 

Prämie

Tätigkeiten, die eine innerbetriebliche Einweisung erfordern. (EG 1)

   500,00€

Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind. (EG 2a)

   500,00€

Tätigkeiten, für die eine fachspezifische Qualifikation erforderlich ist. (EG 2b)

   500,00€

Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich ist. (EG 3)

   750,00€

Ausführung von Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden. (EG 4)

1.000,00€

Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung, entsprechende aktuelle Arbeitskenntnisse und Fertigkeiten und mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie Spezialkenntnisse erforderlich sind, die durch eine Zusatzausbildung vermittelt werden. (EG 5)

1.500,00€

Auszahlung der Willkommensprämie | Antrittsprämie
1/3 nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit (mit der nächsten Lohnabrechnung)
1/3 nach 3 Monaten Betriebszugehörigkeit (mit der nächsten Lohnabrechnung)
1/3 nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (mit der nächsten Lohnabrechnung)

Sie haben noch Fragen?
Dann wenden Sie sich an Ihre zuständige Disponentin unter 0511 – 123 588 18.

rechtliche Grundlagen/Teilnahmebedingungen
1. Von der Willkommensprämie |Antrittsprämie ausgeschlossen sind Mitarbeiter (m/w/d) die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis bei Raiwa Pischel Personalmanagement GmbH bereits eine Willkommensprämie | Antrittsprämie erhalten haben
2. Für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit werden nur produktive Tage berücksichtigt. Fehlzeiten (wie z.B. Krankheit, unentschuldigtes Fehlen, unbezahlter Urlaub usw.) werden für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit nicht berücksichtigt/gezählt.
3. Zum Zeitpunkt des Erreichens der erforderlichen Betriebszugehörigkeit muss sich der Mitarbeiter (m/w/d) in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit Raiwa Pischel Personalmanagement GmbH befinden.
4. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Brutto-Beträge und sind auf Vollzeitstellen ausgelegt. Bei einer Teilzeitstelle werden sie anteilig fällig.
5. Bitte beachten Sie eventuell greifende Verdienstgrenzen und Pfändungen.
6. Änderungen vorbehalten.
7. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.